Pflegegrade in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) – Bayern im Fokus

Pflegegrade in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) – Bayern im Fokus

07.08.2025

Einleitung

Die außerklinische Intensivpflege (AKI) richtet sich an Menschen mit sehr hohem medizinischen Versorgungsbedarf, etwa bei einer invasiven Beatmung oder einer Trachealkanüle. Diese Menschen benötigen eine dauerhafte Überwachung durch Pflegefachkräfte, oft rund um die Uhr. Während die Krankenkassen den größten Teil dieser Behandlungspflege tragen, spielt auch die Pflegeversicherung eine wichtige Rolle: Sie beteiligt sich an den Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung abhängig vom Pflegegrad. In Bayern profitieren Betroffene zusätzlich von einem jährlichen Landespflegegeld. Dieser Blog beleuchtet, wie die Pflegegrade in der AKI wirken, welche Kosten entstehen und welche Besonderheiten es in Bayern gibt.

Pflegegrade und ihre Leistungen (Stand 2025)

Die Pflegegrade geben Auskunft darüber, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und desto höher fallen auch die Leistungen der Pflegekasse aus. Diese Beträge gelten bundesweit und spielen auch in der AKI eine Rolle, da sie auf die Intensivpflegeleistungen angerechnet werden.

Pflegegrad 2

Erhebliche Einschränkungen, z. B. Hilfe bei Körperpflege oder Ernährung notwendig

  • Pflegegeld im Monat = 347,- €
  • Pflegesachleistungen im Monat = 796,- €

Pflegegrad 3

Schwere Einschränkungen, z. B. umfassende Unterstützung bei der Mobilität und im Alltag

  • Pflegegeld im Monat = 599,- €
  • Pflegesachleistungen im Monat = 1.497,- €

Pflegegrad 4

Schwerste Einschränkungen, häufig dauerhafte Unterstützung in allen Lebensbereichen nötig

  • Pflegegeld im Monat = 800,- €
  • Pflegesachleistungen im Monat = 1.859,- €

Pflegegrad 5

Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege, z. B. intensive Überwachung

  • Pflegegeld im Monat = 990,- €
  • Pflegesachleistungen im Monat = 2.299,- €

Besonderheit in Bayern: Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten zusätzlich ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € jährlich. Diese Unterstützung ist unabhängig von den bundesweit geltenden Leistungen.

Quelle: LfP Bayern

AKI und Kostenaufteilung

In der AKI gilt eine klare Abgrenzung zwischen den Versicherungssystemen: Krankenkasse (SGB V, § 37c):Sie übernimmt die medizinisch notwendige Behandlungspflege. Dazu zählen zum Beispiel die Überwachung der Atmung, das Absaugen bei Beatmungspatienten oder die Versorgung einer Trachealkanüle. Diese Leistungen sind hochspezialisiert und sehr kostenintensiv. Pflegekasse (SGB XI): Sie ist für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zuständig. Dazu gehören Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Essen oder bei der Mobilität. Die Leistungen sind jedoch auf die Höhe des jeweiligen Pflegegrad-Satzes begrenzt.

Damit es keine Überschneidungen gibt, gelten bundesweit die Kostenabgrenzungs-Richtlinien des MD Bund. Diese legen fest, wie viele Minuten Grundpflege pro Tag einem bestimmten Pflegegrad zugeordnet werden dürfen. Ab April 2025 tritt eine überarbeitete Fassung dieser Richtlinien in Kraft, die für mehr Transparenz bei der Finanzierung sorgen soll.

Quelle: MD Bund

Stundensätze in der AKI

Die Leistungen in der AKI werden häufig auf Stundenbasis abgerechnet. Dabei spielen regionale Unterschiede und die Qualifikation der Pflegekräfte eine große Rolle: Laut bundesweiten Erfahrungswerten beträgt der durchschnittliche Stundensatz für AKI-Fachpflege ca. 62 €. Dieser Satz beinhaltet nicht nur die Personalkosten, sondern auch Verwaltungs- und Organisationsaufwand des Pflegedienstes.

Quelle: Leben mit AKI, 2024 -

In Bayern verdienen Intensivpflegekräfte im Durchschnitt etwa 25 €/Stunde brutto. Der Abrechnungssatz der Pflegedienste gegenüber den Kassen liegt jedoch deutlich darüber, um Löhne, Sozialabgaben und betriebliche Kosten zu decken.

Quelle: Jobvector Bayern

Das zeigt: Selbst wenn die Pflegegrade bestimmte Leistungen abdecken, können die tatsächlichen Kosten deutlich höher sein, insbesondere in der AKI.

Praxisbeispiel: Pflegegrad 5 in Bayern

Ein Patient mit Pflegegrad 5 lebt zuhause und erhält außerklinische Intensivpflege. Er benötigt täglich rund 2,35 Stunden Grundpflege, zusätzlich zu den medizinischen Leistungen.

  • Grundpflegekosten: 2,35 Stunden pro Tag × 30 Tage × 62 €/Stunde = 4.371 €/Monat
  • Pflegekasse: übernimmt bis zu 2.299 €/Monat (Sachleistungen Pflegegrad 5)
  • Eigenanteil: ca. 2.072 €/Monat, sofern diese Kosten nicht über ergänzende Leistungen abgedeckt werden.
    Wichtig zu erwähnen: MVM- Intensiv stellt ihren Patienten bzw. deren Angehörigen diesen Betrag nicht in Rechnung. Bei MVM sind alle Leistungen zu 100% kostenfrei.
  • Zusatz in Bayern: 1.000 € Landespflegegeld jährlich, also rund 83 €/Monat als kleine finanzielle Entlastung

Fazit

Pflegegrade bestimmen in der außerklinischen Intensivpflege, wie viel die Pflegekasse zu den Kosten beiträgt. In Bayern profitieren Pflegebedürftige zusätzlich vom Landespflegegeld. Dennoch zeigt sich: Die Leistungen der Pflegegrade decken in der AKI meist nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab, da die Fachpflege hohe Stundensätze erfordert. Der größte Teil der Finanzierung erfolgt über die Krankenkasse, dennoch können Eigenanteile bei vereinzelten Anbietern entstehen.

Tipp