Kostenübernahme durch Krankenkassen
Unsere Leistungen werden nach SGB V von Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich beraten.
Individuelle Intensivpflege, die sich flexibel an Ihre Situation anpasst
Wir helfen Ihnen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu führen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Unsere Leistungen werden nach SGB V von Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich beraten.
Ausgezeichnete Qualität
Ausgezeichnet vom Deutschen Institut für Pflege & Management.
Ein Beleg für unsere Qualität
Engagierte Pflegekräfte
Aktuell versorgte Patienten
Jahre Erfahrung
Kilometer Versorgungsradius
Individuelle 1:1-Betreuung im vertrauten Zuhause – professionell, zuverlässig und rund um die Uhr.
Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Menschen – familiär, modern und kostenfrei für unsere Patienten.
Spezialisierte Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten – invasiv oder non-invasiv, kontinuierlich oder intermittierend.
Umfassende medizinische Versorgung inkl. Tracheostomapflege, Vitalzeichenkontrolle, Kanülenwechsel, Medikamentengabe und mehr.
Wir organisieren den reibungslosen Übergang von der Klinik oder Reha in die häusliche Intensivpflege oder WG.
Kompetente und verständliche Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige – wir stehen Ihnen persönlich zur Seite.
Monitoring von Vitalwerten
Magensonde legen
Pflege des Tracheostmas
Perkutane Endoskopische Jejunostomie (PEJ)
Trachealkanülen wechseln / pflegen
Endotracheales Absaugen
Langzeitbeatmungen
Medikamente
Sonderkost
Inhalationen mit oder ohne Beatmungsgerät
Cystofixpflege und Wechsel
Klistier
Blutdrucküberwachung
Klistier
Sauerstoffsättigung (SpO2)
Drainagen
Infusionsüberwachung
Klysmaverabreichung
Überleitungsmanagement
Mobilität
Herzfrequenzüberwachung
Perkutane Endoskopische Gastrostomie (PEG)
Geschäftsführerin
Finanzen und Marketing
Verwaltungsleiter
Pflegedienstleiter
Personalleiter
Qualitätsmanager
03.09.2025
28.08.2025
14.08.2025
07.08.2025
Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen deren Versorgung ausserhalb der Klinik stattfindet z.B. zu Hause, wird als "Ausserklinische Intensivpflege" bezeichnet. Häufig werden Patienten künstlich beatmet wenn z.B. die Entwöhnung von Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht erfolgreich war.
Die Kosten für eine außerklinische Intensivpflege werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Art und Umfang der Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Nach SGB XI kann auch ein zusätzlicher Anspruch aus der Pflegekasse bestehen.