Kostenübernahme durch Krankenkassen
Unsere Leistungen werden nach SGB V von Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich beraten.
Individuelle Intensivpflege, die sich flexibel an Ihre Situation anpasst
Wir helfen Ihnen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu führen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Unsere Leistungen werden nach SGB V von Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich beraten.
Ausgezeichnete Qualität
Ausgezeichnet vom Deutschen Institut für Pflege & Management.
Ein Beleg für unsere Qualität
Engagierte Pflegekräfte
Aktuell versorgte Patienten
Jahre Erfahrung
Kilometer Versorgungsradius
Individuelle 1:1-Betreuung im vertrauten Zuhause – professionell, zuverlässig und rund um die Uhr.
Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Menschen – familiär und modern für unsere Patienten.
Spezialisierte Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten – invasiv oder non-invasiv, kontinuierlich oder intermittierend.
Umfassende medizinische Versorgung inkl. Tracheostomapflege, Vitalzeichenkontrolle, Kanülenwechsel, Medikamentengabe und mehr.
Wir organisieren den reibungslosen Übergang von der Klinik oder Reha in die häusliche Intensivpflege oder WG.
Kompetente und verständliche Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige – wir stehen Ihnen persönlich zur Seite.
Wir koordinieren alle Abläufe, kümmern uns um Verordnungen und stehen im Austausch mit Ärzten, Therapeuten und Kassen. Damit Sie entlastet sind.
Rund-um-die-Uhr für Sie erreichbar – wir reagieren schnell und zuverlässig in Notfallsituationen und geben Ihnen jederzeit Sicherheit.
Organisation, Anpassung und Wartung von medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsgeräte, Absauggeräte).
Koordination und Begleitung von therapeutischen Maßnahmen (Logo, Ergo, Physio).
Lückenlose Dokumentation und Sicherstellung aller gesetzlichen Anforderungen.
Sie haben jederzeit das Recht, Ihren Pflegedienst frei zu wählen oder zu wechseln. Eine Begründung ist nicht erforderlich, und es bestehen in der Regel keine langfristigen Bindungen.
Ihre Entscheidung steht im Mittelpunkt – jederzeit.
Ob häusliche 1:1-Intensivpflege oder Versorgung in einer Wohngemeinschaft – Sie entscheiden, welche Form am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.
Wir beraten Sie transparent und unterstützen Sie bei der Wahl.
Die Kosten für die Intensivpflege werden von der Kranken- und Pflegekasse übernommen.
Wir unterstützen Sie bei Anträgen und klären alle Formalitäten für Sie.
Monitoring von Vitalwerten
Magensonde legen
Pflege des Tracheostmas
Perkutane Endoskopische Jejunostomie (PEJ)
Trachealkanülen wechseln / pflegen
Endotracheales Absaugen
Langzeitbeatmungen
Medikamente
Sonderkost
Inhalationen mit oder ohne Beatmungsgerät
Cystofixpflege und Wechsel
Klistier
Blutdrucküberwachung
Klistier
Sauerstoffsättigung (SpO2)
Drainagen
Infusionsüberwachung
Klysmaverabreichung
Überleitungsmanagement
Mobilität
Herzfrequenzüberwachung
Perkutane Endoskopische Gastrostomie (PEG)
Geschäftsführerin
Finanzen und Marketing
Verwaltungsleiter
Pflegedienstleiter
Personalleiter
Qualitätsmanager
Drei Versprechen, die für uns selbstverständlich sind — und für Sie der Maßstab.
Wir stellen sicher, dass kein vereinbarter Pflegeeinsatz ausfällt. Auf uns können Sie sich verlassen – rund um die Uhr.
Ihr Pflegeteam besteht ausschließlich aus erfahrenen Fachkräften mit Spezialisierung auf Intensiv- und Beatmungspflege.
Jede Pflege wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – für höchstmögliche Lebensqualität in jedem Moment.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
03.09.2025
28.08.2025
14.08.2025
07.08.2025
Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen deren Versorgung ausserhalb der Klinik stattfindet z.B. zu Hause, wird als "Ausserklinische Intensivpflege" bezeichnet. Häufig werden Patienten künstlich beatmet wenn z.B. die Entwöhnung von Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht erfolgreich war.
Die Kosten für eine außerklinische Intensivpflege werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Art und Umfang der Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Nach SGB XI kann auch ein zusätzlicher Anspruch aus der Pflegekasse bestehen.